Wo Leistung mehr Wert ist
+20 Sonderleistungen für alle Lebenslagen. Die evangelische Kirche bietet Ihren Mitarbeitenden ein Gesamtpaket, das Hand in Hand mit der persönlichen Lebensplanung geht.
Zusatzleistungen für Mitarbeitende des ERV Frankfurt und Offenbach
Zusatzleistungen
Ein gutes Arbeitsumfeld entsteht dort, wo das Leben drumherum stimmt. Ob flexible Zeitmodelle, Gesundheitsförderung oder attraktive Rabatte: Wir schaffen Rahmenbedingungen, die sich Ihren Bedürfnissen anpassen, denn wer täglich gibt, muss auch auftanken können.
Deutschlandticket
Gut für die Umwelt und für den Geldbeutel. Mit dem Jobticket bleiben Sie deutschlandweit mobil.
Zusatzrente
Mehr als 6% Zuschuss mit der arbeitgeberfinanzierten
Altervorsorge des ERV´s.
Kurse und Workshops
200€ pro Jahr für Kurse von Einrichtungen der Familienbildung, der VHS oder anderer Bildungsstätten.
Freier Museumseintritt
Wir übernehmen für unsere Mitarbeiter:innen die Eintrittskosten für zwei Museumsbesuche im Jahr.
Fitnessstudio / Sportverein
100€ pro Jahr für Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Sportverein oder einzelnen Sportangeboten.
Jobrad
Mit dem Jobrad des ERV´s können Sie einfach und bequem am Berufsverkehr vorbei fahren.
200€ Beihilfe für Therapie- und Beratung
200€ / Jahr für psychische oder mentale Unterstützungsangebote, wie Psychotherapie oder Paartberatung.
Kostenfreie Beratung: Häusliche Pflege
kostenfreie Beratung rund um das Thema häusliche Pflege für Mitarbeitende und Angehörige.
+8 freie Tage zur Pflege Ihrer Angehörigen
Bis zu 8 zusätzliche freie Tage pro Jahr zur Überbrückung und Pflege naher Angehörige.
+3 freie Tage bei schwerer Erkrankung Angehöriger
Bis zu 3 Tage Sonderurlaub im Falle einer schweren Erkrankung Ihrer Kinder und Angehörigen.
+2 freie Tage zur Eingewöhnung in Kitas
Bis zu 2 Tage Sonderurlaub zur Begleitung Ihre Kinder bei der Eingewöhnung in der Kita.
€ 1.200 für Kinderbetreuung
Wir unterstützen Eltern mit bis zu 1.200€ pro Jahr für die Betreuungskosten Ihrer Kinder.
Notfallkinderbetreuung
Wir beteiligen uns bis zu 2 x im Jahr an den Notfallbetreuungskosten Ihrer Kinder mit je 30€.
Logopädie, Ergotherapie
Wir beteiligen uns mit bis zu 200€ pro Jahr und Kind an den Kosten für Logopädie und Ergotherapie.
10h freie Stunden zur Therapie Begleitung
Begleiten Sie Ihre Angehörigen oder Kinder zu Therapiesitzungen.
+1 Freier Tag bei Einschulung Ihrer Kinder
Begleiten Sie Ihre Kinder bei wichtigen Momenten wie der Einschulungen oder dem Schulwechsel.
+1 Freier Tag bei Einschulung Ihrer Enkelkinder
Begleiten Sie Ihre Enkelkinder bei wichtigen Momenten wie der Einschulungen oder dem Schulwechsel.
200€ Zuschuss für Klassenfahrten
Wir bieten pflegenden Angehörigen eine kostenfreie Beratung rund um die häusliche Pflege an.
500€ zur Ferien- oder Konfirmationsfreizeit
Mitarbeitende erhalten bis zu 500€ pro Kind und Jahr zur Ferien- oder Konfirmationsfreizeit.
36€ für Ihre Krankenzusatzversicherung
Wir beteiligen uns mit 36€ pro Jahr an Ihrer individuell abgeschlossenen Krankenzusatzversicherung.
Deutschlandticket
Gut für die Umwelt und für den Geldbeutel. Mit dem Jobticket bleiben Sie deutschlandweit mobil.
Zusatzrente
Mehr als 6% Zuschuss mit der arbeitgeberfinanzierten
Altervorsorge des ERV´s.
Kurse und Workshops
200€ pro Jahr für Kurse von Einrichtungen der Familienbildung, der VHS oder anderer Bildungsstätten.
Freier Museumseintritt
Wir übernehmen für unsere Mitarbeiter:innen die Eintrittskosten für zwei Museumsbesuche im Jahr.
Fitnessstudio / Sportverein
100€ pro Jahr für Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Sportverein oder einzelnen Sportangeboten.
Jobrad
Mit dem Jobrad des ERV´s können Sie einfach und bequem am Berufsverkehr vorbei fahren.
200€ Beihilfe für Therapie- und Beratung
200€ / Jahr für psychische oder mentale Unterstützungsangebote, wie Psychotherapie oder Paartberatung.
Kostenfreie Beratung: Häusliche Pflege
kostenfreie Beratung rund um das Thema häusliche Pflege für Mitarbeitende und Angehörige.
€ 1.200 für Kinderbetreuung
Wir unterstützen Eltern mit bis zu 1.200€ pro Jahr für die Betreuungskosten Ihrer Kinder.
Notfallkinderbetreuung
Wir beteiligen uns bis zu 2 x im Jahr an den Notfallbetreuungskosten Ihrer Kinder mit je 30€.
Logopädie, Ergotherapie
Wir beteiligen uns mit bis zu 200€ pro Jahr und Kind an den Kosten für Logopädie und Ergotherapie.
200€ Zuschuss für Klassenfahrten
Wir bieten pflegenden Angehörigen eine kostenfreie Beratung rund um die häusliche Pflege an.
500€ zur Ferien- oder Konfirmationsfreizeit
Mitarbeitende erhalten bis zu 500€ pro Kind und Jahr zur Ferien- oder Konfirmationsfreizeit.
36€ für Ihre Krankenzusatzversicherung
Wir beteiligen uns mit 36€ pro Jahr an Ihrer individuell abgeschlossenen Krankenzusatzversicherung.
Kurse und Workshops
200€ pro Jahr für Kurse von Einrichtungen der Familienbildung, der VHS oder anderer Bildungsstätten.
Freier Museumseintritt
Wir übernehmen für unsere Mitarbeiter:innen die Eintrittskosten für zwei Museumsbesuche im Jahr.
Fitnessstudio / Sportverein
100€ pro Jahr für Ihre Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Sportverein oder einzelnen Sportangeboten.
Jobrad
Mit dem Jobrad des ERV´s können Sie einfach und bequem am Berufsverkehr vorbei fahren.
200€ Beihilfe für Therapie- und Beratung
200€ / Jahr für psychische oder mentale Unterstützungsangebote, wie Psychotherapie oder Paartberatung.
+2 freie Tage zur Eingewöhnung in Kitas
Bis zu 2 Tage Sonderurlaub zur Begleitung Ihre Kinder bei der Eingewöhnung in der Kita.
Notfallkinderbetreuung
Wir beteiligen uns bis zu 2 x im Jahr an den Notfallbetreuungskosten Ihrer Kinder mit je 30€.
Logopädie, Ergotherapie
Wir beteiligen uns mit bis zu 200€ pro Jahr und Kind an den Kosten für Logopädie und Ergotherapie.
+1 Freier Tag bei Einschulung Ihrer Kinder
Begleiten Sie Ihre Kinder bei wichtigen Momenten wie der Einschulungen oder dem Schulwechsel.
+1 Freier Tag bei Einschulung Ihrer Enkelkinder
Begleiten Sie Ihre Enkelkinder bei wichtigen Momenten wie der Einschulungen oder dem Schulwechsel.
200€ Zuschuss für Klassenfahrten
Wir bieten pflegenden Angehörigen eine kostenfreie Beratung rund um die häusliche Pflege an.
500€ zur Ferien- oder Konfirmationsfreizeit
Mitarbeitende erhalten bis zu 500€ pro Kind und Jahr zur Ferien- oder Konfirmationsfreizeit.
+8 freie Tage zur Pflege Ihrer Angehörigen
Bis zu 8 zusätzliche freie Tage pro Jahr zur Überbrückung und Pflege naher Angehörige.
+3 freie Tage bei schwerer Erkrankung Angehöriger
Bis zu 3 Tage Sonderurlaub im Falle einer schweren Erkrankung Ihrer Kinder und Angehörigen.
+2 freie Tage zur Eingewöhnung in Kitas
Bis zu 2 Tage Sonderurlaub zur Begleitung Ihre Kinder bei der Eingewöhnung in der Kita.
10h freie Stunden zur Therapie Begleitung
Begleiten Sie Ihre Angehörigen oder Kinder zu Therapiesitzungen.
+1 Freier Tag bei Einschulung Ihrer Kinder
Begleiten Sie Ihre Kinder bei wichtigen Momenten wie der Einschulungen oder dem Schulwechsel.
+1 Freier Tag bei Einschulung Ihrer Enkelkinder
Begleiten Sie Ihre Enkelkinder bei wichtigen Momenten wie der Einschulungen oder dem Schulwechsel.
Fragen? und Antworten!
Benefits klingen oft gut – aber wie sehen sie im Detail aus? In unseren FAQs beantworten wir alles rund um Tarifverträge, die kirchliche Zusatzversorgung und wie unsere Leistungen ganz praktisch in Ihrem Portemonnaie ankommen.
Wo kann ich die Anträge einreichen?
Die Anträge müssen innerhalb der vermerkten Fristen und mit den dazugehörigen
Bescheinigungen / Nachweisen in der Abteilung I – Personal und Recht, Kurt
Schumacher-Straße 23, 60311 Frankfurt am Main, eingereicht werden
Wie werden die Leistungen ausgezahlt?
Bei den Geldleistungen handelt es sich, mit Ausnahme der Erstattung von
Betreuungskosten für Kinder unter sieben Jahren, um steuer- und sozial
versicherungspflichtige Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Aus diesem Grund
werden die Geldleistungen über die Gehaltsabrechnung ausbezahlt und
entsprechend der individuellen Merkmale (z.B. Steuerklasse) der Antragstellerin
oder des Antragsstellers versteuert und „verbeitragt“. Dies bedeutet konkret,
dass es sich bei den angegebenen Zuschüssen um Bruttobeträge handelt, welche
durch die individuellen Steuer- und Sozialversicherungsabzüge gemindert zur
Auszahlung kommen.
Was ist bei der Beantragung von Arbeitsbefreiungen zu beachten?
Bei den Arbeitsbefreiungen gilt, dass Leistungen erst dann gewährt werden, wenn
Ansprüche aus der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO) ausgeschöpft sind. Die
Gutschriften für den Personalausfall erfolgen, falls nicht anders angegeben, auf die
jeweiligen Haushaltsstellen der Träger. Folgend der Auszug aus der KDO:
§ 53 KDO Arbeitsbefreiung.
(1) Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeits
befreiung unter Fortzahlung des Entgelts im nachstehend genannten Ausmaß
erhalten, gelten nur die folgenden Anlässe:
1. nach § 2 des Pflegezeitgesetzes, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflege
bedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine
bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser
Zeit sicherzustellen, jeweils zwei Arbeitstage im Kalenderjahr,
1a. bei schwerer Erkrankung von Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, im eigenen
Haushalt lebenden Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Partner
innen und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwistern, Kinder
über zwölf Jahren, Kindern, Adoptiv- oder Pflegekindern über zwölf Jahren der
Ehegattin oder des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
Schwiegerkindern und Enkelkindern über zwölf Jahren, jeweils ein Arbeitstag im
Kalenderjahr.
Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Die Dienstvereinbarung zum Familien-, Gesundheits- und Mobilitätsbudget finden
Sie unter www.efo-magazin.de/zusatzleistungen
Bei Fragen zu den Zusatzleistungen steht Ihnen Sandra Riemath gerne zur Verfügung:
Telefon: 069 2165-1258, E-Mail: zusatzleistungen@ek-ffm-of.de