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mehr wert
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Weitersagen und bis zu 1.000€ Prämie sichern!* Aktivieren Sie ihr persönliches Netzwerk. Begeistern Sie Freundinnen und Freunde, Bekannte und Verwandte für die Mitarbeit im ERV. Das Beste? Ihre Unterstützung wird für jede:n neu gewonnene:n Kollegin und Kollegen mit einer Prämie belohnt!
So einfach Gehts!
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Mitarbeiterempfehlungsprogramm der evangelischen Regionalverwaltung Frankfurt und Offenbach.
Wer darf Talentscout werden?
Fast alle! Alle Angestellten, Auszubildenden, Werkstudierenden und Praktikant/-innen (nach APrO) des ERV können teilnehmen. Ausgenommen sind lediglich Leitungskräfte, Personalverantwortliche des jeweiligen Bereichs und externe Honorarkräfte.
Für welche Stellen gibt es eine Prämie?
Die Prämie wird für alle vakanten Stellen gezahlt, die offiziell ausgeschrieben sind und eine geplante Laufzeit von mindestens einem Jahr haben. Das umfasst Vollzeit- und Teilzeitstellen, Ausbildungsplätze, Praktika und Werkstudierenden-Jobs.
Wie hoch ist die Prämie?
Die Höhe richtet sich nach der Art der Stelle:
1.000 € für Fachkraft-Stellen (ab 10 Std./Woche) und klassische Ausbildungsplätze.
750 € für Praktika und Ausbildungsverhältnisse nach APrO.
500 € für Minijobs und Werkstudierende. > Hinweis: Es handelt sich um Bruttobeträge, die ganz normal versteuert werden.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Damit wir Planungssicherheit haben, erfolgt die Auszahlung in zwei Schritten:
Die ersten 50 % erhalten Sie direkt, wenn die neue Kollegin oder der neue Kollege den Dienst bei uns antritt.
Die restlichen 50 % fließen nach sechs Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit (Ende der Probezeit).
Was müssen Sie tun, damit die Empfehlung gewertet wird?
Das ist ganz einfach, erfordert aber zwei wichtige Schritte:
Durch den Bewerber: Die Person muss direkt im Bewerbungsprozess angeben, dass sie von Ihnen empfohlen wurde.
Durch Sie: Sie bestätigen Ihrem Dienstvorgesetzten kurz, dass Sie die Person empfohlen hast. Tipp: Am besten weisen Sie ihren Bekannten direkt bei der Bewerbung darauf hin, Ihren Namen zu nennen.
Was passiert, wenn mehrere Kollegen dieselbe Person empfehlen?
In diesem Fall sind wir fair: Die Prämie wird einfach zu gleichen Teilen unter den werbenden Kollegen aufgeteilt.
Gibt es Ausnahmen, bei denen keine Prämie gezahlt wird?
Ja, in wenigen Fällen greift die Regelung nicht:
Wenn die Person bereits früher beim ERV gearbeitet hat (außer das Arbeitsverhältnis liegt länger als zwei Jahre zurück).
Wenn die Bewerbung schon beim ERV vorlag, bevor du die Empfehlung ausgesprochen hast.
Wenn die Stelle über einen externen Personalvermittler besetzt wird.
Was passiert mit den Daten meiner Bekannten?
Datenschutz steht bei uns an erster Stelle. Alle Daten werden ausschließlich für den Bewerbungsprozess und die Prämienauszahlung genutzt und nach Abschluss des Verfahrens gemäß den Richtlinien des DSG-EKD gelöscht.
Wer ist alles Qualifiziert !?
Qualifiziert sind alle Personen die das ausgeschriebene Anforderungsprofil auf dem Stellenportal erfüllen.
Hinweis für Kitas: Als Fachkräfte in unseren Kindertageseinrichtungen gelten nur Berufsgruppen mit Fachkraftanerkennung nach KiföG (Kinderförderungsgesetz):
Zutreffende Qualifikation
- Staatlich anerkannte Erzieher*innen
- Staatlich anerkannte Heilpädagog*innen
- Sozialpädagog*innen grad.
- Sozialarbeiter*innen grad.
- Diplompädagog*innen (BA)
- Diplom-Sozialpädagog*innen (FH)
- Diplom-Sozialarbeiter*innen (FH)
- Diplom-Heilpädagog*innen (FH)
- Diplom-Pädagog*innen
- Personen mit der Befähigung zur Ausübung des Lehramtes an Grundschulen
- Personen mit der Befähigung zur Ausübung des Lehramtes an Förderschulen
- Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem Bachelorabschluss nach § 11 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien vom 15.09.2016(GVBI. S. 162) im früh- oder allgemeinpädagogischen sowie sozialpflegerischen Bereich oder auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit
Unzutreffende Qualifikation
- Ergänzungskräfte ohne Zusatzqualifikation
- Staatlich geprüfte Sozialassistenten/innen
- Fachfremde pädagogische Berufe (ohne Anerkennung)
- Personen mit nicht-anerkannten Auslandsabschlüssen
*Diese Seite dient lediglich der vereinfachten Information und Erläuterung des Empfehlungsprogramms. Wir haben uns um größtmögliche Klarheit bemüht, dennoch bleiben Irrtümer, Ungenauigkeiten und Änderungen vorbehalten. Rechtlich bindend sind ausschließlich die Bestimmungen der offiziellen „Dienstvereinbarung zur Unterstützung bei der Personalgewinnung“ in ihrer jeweils gültigen Fassung.