Anerkennung Ausländischer Abschlüsse
Neue Heimat, neue Perspektiven!* Sie möchten Ihren im Ausland erworben Schul- oder Berufsabschluss anerkennen lassen? Wir begleiten Sie auf dem Weg zur staatlichen Anerkennung und unterstützen Sie dabei, Ihre Expertise in unsere Teams einzubringen.
Gemeinsam ZUM Erfolg
Wir wissen, dass internationale Abschlüsse und Erfahrungen eine enorme Bereicherung für unsere Arbeit mit Menschen aus aller Welt sind. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt und Offenbach unterstützt Fachkräfte mit ausländischen Qualifikationen beim Einstieg in Pädagogik, Sozialarbeit und Verwaltung.
Kann ich mich ohne anerkannten Abschluss bewerben?
In vielen Fällen ist bereits im Vorfeld ein Einstieg als pädagogische Zusatzkraft oder im Rahmen eines Praktikums möglich, während das Anerkennungsverfahren läuft. Voraussetzung ist eine gültige Arbeitserlaubnis.
Welches Deutschniveau benötige ich?
Für die Arbeit in unseren Kindertagesstätten oder in der Beratung ist in der Regel das Sprachniveau B2 oder C1 erforderlich.
Wer trägt die Kosten für die Anerkennung und Sprachkurse?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen oder Sprachkurse von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Ihr zuständiges Amt berät Sie gerne zu Fördermöglichkeiten.
Informationen zur finanziellen Förderung
An wen muss ich mich für die Anerkennung in Hessen wenden?
Für pädagogische Berufe (Erzieher:innen): Staatliches Schulamt Darmstadt
Für kaufmännische Berufe: IHK FOSA oder die örtliche Handwerkskammer.
Was passiert wenn mein Abschluss nur teilweise anerkannt wird?
Sollte Ihr ausländischer Abschluss nur teilweise anerkannt werden, können Sie die fehlenden Module oft direkt bei uns in der Praxis absolvieren. Wir stellen Ihnen erfahrene Praxisanleiter:innen zur Seite, damit Sie innerhalb kurzer Zeit die volle staatliche Anerkennung erhalten.
Hinweis: Wichtig ist, dass Ihnen die Feststellung des Kultusministeriums Hessen über die fehlenden Module vorliegt. Bei Lehramtsabschlüssen sind bei uns Anpassungsmaßnahmen nur mit Abschluss in Grundschul- oder Förderschullehramt möglich.
Wo finde ich Informationen zur Anerkennung?
Wichtige Informationen und zuständige Stellen für die Anerkennung finden Sie hier.